CASH FACTORY

Das ist Cash Factory

Die einfache und flexible Factoring-Option für noch schnellere De-Pay-Vorgänge in ZHP.X3: Erfahren Sie, wie Ihre De-Pay-Zahlungen durch Cash Factory künftig noch einfacher, sicherer und schneller werden. Mehr zu Cash Factory & De-Pay
VORTEILE

Vorteile von Cash Factory

Cash Factory ist so flexibel wie Sie: Lesen Sie mehr über die vielen Vorteile einer noch schnelleren Abrechnung Ihrer De-Pay-Vorgänge und wie Ihr Unternehmen durch Cash Factory nachhaltig profitiert. Alle Cash-Factory-Vorteile
PROZESS

Ausführlich erklärt

Cash Factory macht das richtungsweisende Abrechnungs-system De-Pay noch schneller und einfacher. Sehen Sie, wie Cash Factory funktioniert und Ihnen durch kurzfristige und unkomplizierte Liquiditätszahlungen hilft, Zeit und Geld zu sparen und im Wettbewerb besser zu bestehen. So funktioniert Cash Factory
KOSTEN

Volle Kostenkontrolle

Günstiger als Sie denken: Das Kostenmodell von Cash Factory passt sich vollständig Ihren Unternehmensbedürfnissen an. Erfahren Sie mehr über die einfache, transparente Kostenstruktur von Cash Factory, mit der Sie noch flexibler agieren können. Zu den Cash Factory Kosten
CASH FACTORY

Drei einfache Schritte

Cash Factory steht als zusätzliche Vertragsoption für alle De-Pay-Kunden zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt in drei einfachen Schritten. Noch nicht für De-Pay registriert? Folgen Sie dem Link und erfahren Sie mehr. Für Cash Factory registrieren Erst für De-Pay anmelden

WIR SIND CASH FACTORY

Die flexible Lösung für noch schnellere Zahlungen mit De-Pay.

Vorteile von Cash Factory
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Cash Factory
De-Pay

DE-PAY IST SCHNELL.
CASH FACTORY IST SCHNELLER.

Cash Factory ist die einfache und flexibel nutzbare Factoring-Option für alle De-Pay Kunden. Mit nur wenigen Klicks in der gewohnten ZHP.X3-Umgebung können Sie beliebig viele De-Pay-Forderungen zum Kauf an Cash Factory übertragen. Da durch den vereinfachten De-Pay-Prozess alle wichtigen Informationen
zur Prüfung vorliegen, können Sie bereits nach maximal 48 Stunden mit Ihrem Geld planen – noch schneller als mit De-Pay allein. Die Anmeldung für Cash Factory erfolgt über einen anschaulichen Vertrag, den Sie sich bequem herunterladen können.
Vorteile von Cash Factory

Das einfachere, sichere und schnelle
Bezahlsystem im Gesundheitswesen.

De-Pay ist das neuartige, beleglose Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen für Leistungserbringer. Es digitalisiert und automatisiert die Abrechnung Ihrer Leistungen in ZHP.X3 nahezu vollständig und macht zeitaufwendige Verwaltungsschritte überflüssig. Durch die konsequente Optimierung
der Abrechnung mit De-Pay erfolgt der Zahlungseingang in der Regel bereits wenige Tage nach Leistungserbringung. Mit der Teilnahme an De-Pay können Sie ab sofort auch Cash Factory nutzen und diese Zahlung nochmals beschleunigen.
Vorteile von Cash Factory
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Max. 48 Stunden

Zeit bis zur zahlung einer de-pay forderung

Überspringen Sie mit Cash Factory bürokratische Hürden: De-Pay ermöglicht die Zeit für Abrechnungsvorgänge im Gesundheitswesen auf wenige Tage zu reduzieren. Cash Factory geht einen Schritt weiter: Übermitteln Sie Ihre Forderung vor 15 Uhr, schicken wir die Zahlung am
übernächsten Bankarbeitstag an Sie raus. So werden Sie finanziell unabhängiger, können auftretende Kosten besser abfedern und sparen den Verwaltungsaufwand für überfällige Forderungen.

100 %

Auszahlungssicherheit für Ihre De-Pay Forderungen

Entspannung für Ihre Bilanz und Ihre GUV ohne kosten-
intensive Bankkredite: Cash Factory bietet Ihnen absolute Zuverlässigkeit mit einem nahtlos integrierten, voll digitalisierten Factoring-Prozess. Da in De-Pay-Vorgängen
bereits alle wichtigen Daten zur Prüfung enthalten sind, werden die zum Kauf angebotenen Forderungen im Regelfall von Cash Factory übernommen. Es sind keine zusätzlichen Schritte notwendig.

0 Euro

monatliche Kosten bei Nichtverwendung von Cash Factory

So flexibel wie Sie: Wenn Sie Cash Factory nicht nutzen, fallen keine Gebühren an. Die Kosten für das Factoring richten sich allein nach der Höhe der Forderungen, die Sie an Cash Factory abtreten möchten. Ob das nur aus-gewählte oder gleich alle Ihre De-Pay-Vorgänge betrifft,
entscheiden alleine Sie. Hierdurch behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Abrechnungsvorgänge und können gezielt entscheiden, wie Cash Factory Ihrem Unternehmen von optimalem Nutzen sein kann.
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Schritt 1

Schnell zu Geld

CASH FACTORY in FÜNF EINFACHEN SCHRITTEN

1
Leistung für 
De-Pay markieren
2
Forderung zum
Kauf anbieten
3
Annahme durch
Cash Factory
4
Auszahlung binnen
48 Stunden
5
Cash Factory 
erledigt den Rest

Leistung für De-Pay markieren

Deklarieren Sie die Leistung In ZHP.X3 als De-Pay-Vorgang.

Wenn Sie De-Pay nutzen, sind Sie mit diesem Schritt bereits bestens vertraut. Setzen Sie einfach die entsprechende Option in Ihrer gewohnten ZHP.X3-Umgebung und deklarieren Sie den gewünschten Vorgang für die Abrechnung mit De-Pay.
Nach der Freigabe durch den Kostenträger erbringen Sie die von Ihnen angebotene Leistung und erhalten dank des unkomplizierten De-Pay-Prozesses innerhalb weniger Tage Ihr Geld. Doch jetzt beschleunigen wir diesen Vorgang abermals – mit Cash Factory. Der Kick-Down-Effekt.

Forderung zum Kauf anbieten

Bieten Sie Cash Factory Ihre Forderung
zur Übernahme Ihrer Rechnungen an.

Sobald Sie für Cash Factory freigeschaltet sind, können Sie über nur einen weiteren Klick die gewünschten De-Pay-Vorgänge für Cash Factory markieren und die damit verbundenen Forderungen zum Kauf anbieten.
Auch dies erfolgt nahtlos und transparent in der gewohnten ZHP.X3-Umgebung. Es sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

Kauf Ihrer Forderung
binnen weniger Stunden

Keine unnötige Wartezeit mehr dank Cash Factory.

Die Bearbeitung durch Cash Factory erfolgt unkompliziert und schnell. Da durch die Teilnahme an ZHP.X3 und De-Pay bereits alle relevanten Informationen zur Prüfung vorliegen, erfolgen die erfolgreiche Freigabe und der Kauf
Ihrer Forderungen bereits nach wenigen Stunden.
Auch hierfür müssen Sie keine weiteren Daten nachreichen. Der Prozess wird vollautomatisch abgewickelt. Sie werden unmittelbar über die Entscheidung informiert.

Zahlung in Nur 48 Stunden.

Vollautomatische Zahlung der Forderung nach Auslieferung.

Ab jetzt geht alles ganz schnell: Wenn Sie Ihre Forderung vor 15 Uhr an einem Werktag an Cash Factory abgetreten haben, weisen wir die vollständige Zahlung unmittelbar am nächsten Bankarbeitstag an Sie an. Für den Zeitraum nach 15 Uhr nur einen Werktag später. Im Regelfall
können Sie also bereits nach 48 Stunden mit frischer Liquidität planen. Die kostengünstigen Gebühren werden dabei automatisch verrechnet. Sie müssen keine separaten Überweisungen tätigen.

Abrechnung durch Cash Factory

Cash Factory erledigt Alles: Sie müssen sich um nichts Kümmern.

Der verbleibende Verwaltungsaufwand, wie das Abrechnen bei der Versicherung, wird komplett von Cash Factory übernommen. Auch Zahlungsunregelmäßigkeiten werden dabei vollständig berücksichtigt.
Das schafft neue Kapazitäten und schützt Ihr Unter-nehmen vor unnötigen Risiken. Genießen Sie mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit – dank Cash Factory.

Volle Kostenkontrolle

Keine monatlichen Gebühren. Einfache Abrechnung je Vorgang.

Zinssatz: Euribor 30 + 3,0% P.A.

Der Zinssatz für die Übernahme einer Forderung durch Cash Factory wird über den aktuellen Euribor 30 und einen festen Zinsaufschlag p.a. errechnet.

Gebühren: 1,1% + 0,8%

Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungs- und Finanzierungsgebühr von 1,9% pro Vorgang. Sollten Sie Cash Factory also zwischenzeitlich nicht nutzen, entstehen für Sie auch keinerlei Kosten.
Für Cash Factory registrieren

Cash Factory freischalten

Für De-Pay Kunden: In nur drei einfachen Schritten zur flexiblen Cash Factory Option.

1. Vertrag Erstellen - Erstellen Sie Ihren Vertrag für Cash Factory und lassen Sie sich diesen an Ihre gewünschte E-Mail-Adresse senden.
2. an Cash Factory senden - Drucken Sie den Vertrag aus und senden Sie ihn unterzeichnet per Post an: Cash Factory GmbH Eurotec-Ring 10, 47445 Moers
3. Cash Factory nutzen - Nach der Freischaltung können Sie Cash Factory sofort für die von Ihnen gewünsch-ten De-Pay-Vorgänge nutzen.

Jetzt für Cash Factory registrieren:

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Ja Nein

Um Cash Factory nutzen zu können, müssen Sie für De-Pay registriert sein.

Für De-Pay registrieren Mehr über De-Pay erfahren

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Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet eine Identifikationsprüfung vorzunehmen.
Hierfür bitten wir Sie dem unterschriebenen Vertrag folgendes beizulegen:

- bei Personengesellschaften eine Kopie des Personalausweises
- bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug

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Unternehmen

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Die Kontaktinformationen der Person, bei der wir uns für alle Themen rund um Cash Factory melden dürfen.







Kontodaten

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Vertragsdetails

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Hiermit erkläre ich mich mit den AGB von Cashfactory einverstanden.
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß dieser Erklärung zu
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Kontakt

Das Team von Cash Factory freut sich über Ihr Interesse.

Tel: +49 (0) 2841 - 888250713

info@cash-factory.de

Cash Factory GmbH
Schorndorfer Straße 17, 47906 Kempen

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Impressum

Rechtliche Informationen zu dieser Website gemäß §5 TMG.

Herausgeber

CASH FACTORY GmbH
Schorndorfer Straße 17
47906 Kempen

Tel: +49 (0)2841 88825.0713
Fax: +49 (0)2841 88825.1100
info@cash-factory.de

Vertreten durch die Geschäftsführung
Markus Voelkel, Christian Lösche

Registriereintrag

Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht Krefeld

Registernummer
HRB 16613

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE292495339

Steuernummer
115/5706/1150

Inhaltliche
Verantwortung

gem. § 55 Absatz 2 RStV für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist die Geschäftsführung

E-Mail
info@cash-factory.de

Warenzeichen
Alle aufgeführten Warenzeichen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.

Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de

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Datenschutz
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(Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.)

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Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier widersprochen werden.

Datenschutzerklärung

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Cash Factory GmbH
Schorndorfer Straße 17
47906 Kempen
Deutschland
Tel.: (02841) 88825.0713
E-Mail: info@cash-factory.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

E-Mail: datenschutz@cash-factory.de

III. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

IV. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

V. Verwendung von Cookies

a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webeseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:

(1) Sitzungsinformationen (Session-ID)

Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen.

Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:

(1) Eingegebene Suchbegriffe
(2) Häufigkeit von Seitenaufrufen
(3) Inanspruchnahme von Website-Funktionen

Die auf diese Weise erhobenen Daten der Nutzer werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert. Daher ist eine Zuordnung der Daten zum aufrufenden Nutzer nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gemeinsam mit sonstigen personenbezogenen Daten der Nutzer gespeichert.

Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

c) Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:

(1) Bereitstellung der Webseite und ihrer Dienste innerhalb einer Browsersitzung (Session)
(2) Übernahme von Einstellungen
(3) Merken von Suchbegriffen
(4) Bereitstellung der Webseite und ihrer Dienste nach einem Login in geschützte Bereiche entsprechend der eingestellten Benutzerrechte

Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren.

Analysecookies ermöglichen die Auswertung von Navigationsdaten und damit den bevorzugten Weg herauszufinden, in dem Benutzer mit der Webseite in Interaktion treten. Auf diese Weise lassen sich die Struktur und der Inhalt optimieren. Zu dieser Gruppe gehören ebenfalls Cookies, die von Google Analytics installiert werden.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

VI. Registrierung

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite bieten wir den Bestandskunden unter den Nutzern die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten zu registrieren. Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben und an uns übermittelt und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Folgende Daten werden im Rahmen des Registrierungsprozesses erhoben:

Firmenname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Faxnummer, Firmen-E-Mail-Adresse, Institutionskennzeichen (IK), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt ID), Steuernummer, Vorname, Nachname, Funktion im Unternehmen, Kontakt-E-Mail-Adresse, Telefonnummer/Durchwahl, IBAN, BIC, Kontoinhaber, Versand-E-Mail-Adresse

Im Zeitpunkt der Registrierung werden zudem folgende Daten gespeichert:

(1) Datum und Uhrzeit der Registrierung

Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird eine Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung dieser Daten eingeholt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Dient die Registrierung der Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Nutzer ist oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Eine Registrierung des Nutzers ist zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Nutzer oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.

Die Informationen auf der Internetseite stellen eine sog. invitatio ad offerendum dar, die eine zunächst nicht rechtlich verpflichtende Handlung (ohne Bindungswirkung) zum Abschluss des Vertrages darstellt (sog. Vertragsanbahnung). Der Inhalt der Internetseite hat den Sinn, den anderen Teil zur Abgabe des Angebotes aufzufordern gem. § 145 BGB. Verträge kommen durch Angebot (Interessent) und Annahme gem. § 151 BGB (Cash-Factory) zustande. Die Cash-Factory kann sowohl Angebote ablehnen (z. B. durch eine negative Vorprüfung aufgrund der erhobenen personenbezogenen Daten) oder annehmen. Im Falle einer Annahme kommt ein Vertrag mit Bindungswillen beider (geschäftsfähigen) Vertragsteile zustande. Hierzu müssen personenbezogene Daten erhoben werden, um zumindest die essentialia negotii (wesentlichen Vertragsinhalte) zu bestimmen, damit der Vertrag Rechtswirksamkeit erlangt. Festzuhalten ist somit, dass personebezogene Daten verarbeitet werden müssen, damit der Vertrag zur Durchführung gelangen kann.

Gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) DS-GVO legitimiert der Zweck die Verarbeitung der Vertragsdaten zwecks Vertragserstellung für die Cash-Factory, auch mit Blick auf Erforderlichkeit, Angemessenheit, Vollständigkeit und Dauer der Verarbeitung (DS-GVO, Rn. 23). Dabei kann der Zweck sowohl Ziel, Grund und Wesen der Verarbeitung sein. Dabei legt die Cash-Factory die Zweckbindung in einem rechtskonformen Umfang fest. Dem anderen Vertragsteil wird der Zweck des Vertragsinhaltes klar zum Ausdruck gebracht, so dass keine Zweifel bestehen, ob und in welchem Sinne die Cash-Factory der Verarbeitung den Zweck festlegt. Festzuhalten ist somit, dass die Voraussetzung der Tatbestandsmerkmale aus Art. 5 Abs. 1 lit. b Hs. 1 eine Legitimation mit Zweckbindung für die Cash-Factory besteht.

Überdies ergibt sich eine Verpflichtung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gem. Art 6 Abs. 1 lit. c DSG-VO. Demnach sind die Daten disraptiv und doppelfunktional ausgelegt, weil die Daten noch andere spezialgesetzlichen Normen im Sinne einer rechtlichen Verpflichtung durch die Cash-Factory zulassen. Die Cash-Factory ist ein Finanzinstitut, weil es Forderungen ankauft und faktoriert. Daraus ergeben sich anordnende Gesetzesnormen aus dem Kreditwesengesetz (KWG - Geldwäschegesetz). Die Cash-Factory ist verpflichtet, DV-Systeme zur Abwehr von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Finanzinstitute zu unterhalten. Das KWG verpflichtet daher auch die Cash-Factory, alle Transaktionen und Geschäftsbeziehungen gem. § 25g Abs. 3 KWG zumindest soweit zu prüfen, das sie alle zweifelhaften Prozesse erkennen und näher analysieren kann (Dolose Handlungen, etc.).

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.

Dies ist für die während des Registrierungsvorgangs zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Auch nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Als Nutzer haben sie jederzeit die Möglichkeit, die Registrierung aufzulösen. Die über Sie gespeicherten Daten können Sie jederzeit abändern lassen.

Eine Löschung des Accounts und eine Änderung von Daten sind durch eine Kontaktaufnahme unter dem im Impressum genannten Kontaktmöglichkeiten sowie durch Nachricht an info@cash-factory möglich.

Sind die Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist eine vorzeitige Löschung der Daten nur möglich, soweit nicht vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer Löschung entgegenstehen.

VII. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit war, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:

Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anliegen

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es verfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen von unserem Webserver gelöscht.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Ein Widerruf der Einwilligung und der Widerspruch der Speicherung ist über die E-Mail-Adresse info@cash-factory.de möglich.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

VIII. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung

a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(„AGB“) der Cash Factory GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Ankauf von Forderungen, die im Rahmen der Leistungserbringung für Versicherte entstehen und vom Leistungserbringer an die Cash Factory GmbH abgetreten und verkauft werden.

Für Verträge über den Ankauf von Forderungen durch die Cash Factory gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers werden von der Cash Factory nicht anerkannt, es sei denn, die Cash Factory hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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§ 1 Forderungskauf

  • Ein Ankauf der Forderung durch Cash Factory wird insbesondere dann unterbleiben, wenn für die Forderung ein Abtretungsverbot besteht, das auch unter Berücksichtigung von § 354a HGB wirksam ist oder eine (Voraus-)Abtretung durch den Leistungserbringer bereits erfolgt ist. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus den Konditionen des Factoring Vertrages.
  • Rücktrittsrecht: Cash Factory ist berechtigt, vom Kauf einer Forderung zurückzutreten, wenn gegen die Forderung Einwendungen oder Gegenforderungen geltend gemacht werden oder wenn von der Krankenkasse die Unabtretbarkeit der Forderung geltend gemacht wird. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Einwendungen oder Gegenforderungen zu erfolgen. Für den Fall des Rücktritts gehen die Forderung sowie Neben- und Sicherungsrechte wieder auf den Leistungserbringer über, worüber sich die Parteien bereits jetzt einig sind. Gutschriften werden rückwirkend zurückbelastet.

§ 2 Abtretung/ Aufrechnung

  • Ansprüche des Kunden gegen die Cash Factory aus dem Forderungsankaufsvertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Cash Factory abgetreten werden. Dies darf die Cash Factory nicht unbillig verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.
  • Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, soweit diese von der Cash Factory ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  • Einigung über den Forderungsübergang: Die Vertragsparteien sind sich hiermit über die Abtretung der Forderung des Leistungserbringers gegen die Krankenkassen nach § 1 dieser Bestimmungen an Cash Factory einig. Die Abtretung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass über die Forderung ein Kaufvertrag nach § 1 dieser Bestimmungen zustande kommt.
  • Bei Forderungen, die der Leistungserbringer i.R. eines verlängerten Eigentumsvorbehalts bereits an einen seiner Lieferanten abgetreten hat, sind sich die Vertragsparteien einig, dass der Forderungsübergang in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Forderung wegen Wegfalls des verlängerten Eigentumsvorbehalts (insb. durch Befriedigung des Lieferanten oder durch dessen Verzicht auf die Sicherheit) wieder auf den Leistungserbringer übergeht.
  • Aufhebung eines Abtretungsverbotes:Bei späterer Aufhebung eines wirksamen Abtretungsverbotes für eine Forderung geht diese Forderung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Ziffer 1 mit Aufhebung des Verbotes auf Cash Factory über.

§ 3 Risiko des Forderungsausfalls (Delkredere)

  • Werden dem Leistungserbringer Umstände bekannt, die die Zahlungsunfähigkeit der Krankenkasse betreffen und insbesondere die Durchsetzung einer abgetretenen Forderung gefährden könnten, hat er dies der Cash Factory unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Liegt Zahlungsunfähigkeit der Krankenkasse vor, stellt Cash Factory dem Leistungserbringer einen Delkredere-Beleg aus. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, wegen der ausgefallenen Forderung beim Finanzamt die Erstattung der Umsatzsteuer geltend zu machen. Im Hinblick auf die vom Finanzamt zu erwartenden Umsatzsteuererstattungen, beschränkt sich die Eintrittspflicht von Cash Factory dann zunächst auf den Nettobetrag der Forderung. Entsprechend reduziert sich der Kaufpreis um den Umsatzsteuerrückerstattungsbetrag des Leistungserbringers – unabhängig davon, ob der Leistungserbringer seinen Anspruch gegenüber dem Finanzamt geltend macht.

§ 4 Einreden oder Einwendungen des Schuldners

  • Erhält der Kunde davon Kenntnis, dass ein Schuldner Einwendungen, Einreden oder Gegenrechte gegen eine diesem Forderungsankaufvertrag unterliegende Forderung geltend macht, so hat er darüber die Cash Factory unverzüglich zu informieren. Die Cash Factory wird in diesen Fällen die Rückabwicklung des Forderungsverkaufs verlangen.
  • Soweit der Kunde die Einreden, Einwendungen oder Gegenrechte anerkennt, seine Pflichten zur Auskunft nach § 402 BGB verletzt oder die Berechtigung der Einreden, Einwendungen oder Gegenrechte durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, kann die Cash Factory ihre Rechte aus § 5 Ziffer 6 des Factoring Vertrages endgültig geltend machen.
  • Vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen gegen einen Schuldner wird die Cash Factory den Kunden davon unterrichten. In solchen Fällen kann der Kunde der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen gegen den betreffenden Schuldner innerhalb von 10 Kalendertagen widersprechen, ist im Falle des Widerspruchs aber verpflichtet, den Kaufpreis der betreffenden, von der Cash Factory angekauften Forderungen an die Cash Factory zurückzuerstatten. Kommt der Kunde dem innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach seinem Widerspruch nicht nach, ist sein Widerspruch unbeachtlich.
  • Für den Fall einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Cash Factory und dem Schuldner trägt im Verhältnis zum Kunden die Cash Factory die Kosten, soweit sie Kostenerstattung vom Schuldner zu beanspruchen hat. Soweit die Cash Factory den Rechtsstreit verliert oder nur deshalb gewinnt, weil der Kunde den rechtlichen Bestand der Forderung nachträglich hergestellt hat oder eine Kostenerstattung nach dem geltenden Recht nicht vorgesehen ist, trägt die Kosten der Kunde.
  • Der Kunde kann sich gegenüber der Cash Factory nicht darauf berufen, dass der Rechtsstreit mit dem Schuldner unrichtig entschieden sei oder dass die Cash Factory den Prozess mangelhaft geführt hat, wenn er von der Cash Factory unter Fristsetzung gemäß § 4 Ziffer 3 zur Mitwirkung aufgefordert wurde sowie fortlaufend und in angemessenem Umfang über den Rechtsstreit unterrichtet wurde.

§ 5 Behandlung der Umsatzsteuer

  • Alle im Forderungsankaufvertrag aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese Leistung der Cash Factory der gesetzlichen Umsatzsteuer unterworfen ist.
  • Der Kaufpreisanspruch des Kunden erlischt in der Höhe und in dem Umfang, in welchem die Cash Factory Zahlungen für den Kunden an dessen Finanzamt zur Abwendung einer bestehenden oder drohenden Inanspruchnahme (aus § 13c UStG) leistet. Solche Zahlungen können auch den Umsatzsteueranteil an die Cash Factory im Rahmen dieses Vertrages abgetretenen Forderungen betreffen. Die Leistung der Cash Factory erfolgt als Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Cash Factory gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag und hat daher diesem gegenüber schuldbefreiende Wirkung. Die Cash Factory wird dem Kunden über ihre Zahlungsabsicht mit angemessener Frist informieren. Der Kunde kann die Zahlung an das Finanzamt insoweit abwenden, als er der Cash Factory durch schriftliche Erklärung des Finanzamtes nachweist, dass eine Haftung der Cash Factory nach § 13c UStG ausgeschlossen ist. Diese Regelung findet auch auf sonstige Auszahlungsansprüche des Kunden aus dem Kontokorrentverhältnis und hinsichtlich nicht angekaufter Forderungen entsprechende Anwendung.
  • Zur Sicherung gegen eine Inanspruchnahme gemäß § 13c UStG kann die Cash Factory die in den angekauften Forderungen enthaltene Umsatzsteuer als Sperrbetrag einbehalten.
  • Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mindert sich der Kaufpreis der von der Cash Factory gegen diesen Schuldner angekauften und noch offenen Forderung um den Umsatzsteuererstattungsanspruch, den der Kunde gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Dieser bereits geleistete Umsatzsteueranteil ist vom Kunden an die Cash Factory zurückzuerstatten.
  • Der Kunde versichert, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegen ihn keine offenen fälligen Umsatzsteuerforderungen des für ihn jeweils zuständigen Finanzamtes bestehen.
  • Auf Anforderung der Cash Factory weist der Kunde die fristgerechte Zahlung der Umsatzsteuer nach. Dies tut er durch die Übersendung einer Kopie der Umsatzsteuer- Voranmeldung und einer Kopie des Kontoauszugs, aus dem die entsprechende Belastung ersichtlich ist. Korrekturen der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Umsatzsteuererklärung müssen unverzüglich und unaufgefordert nachgereicht werden.
  • Das zuständige Finanzamt und der vom Kunden beauftragte Wirtschaftsprüfer / Steuerberater werden hiermit gegenüber der Cash Factory von ihrer Schweigepflicht entbunden. Die Cash Factory wird bevollmächtigt, beim zuständigen Finanzamt und dem beauftragten Steuerberater sämtliche Informationen einzuholen, die die Cash Factory benötigt, um sich von der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abführung der Umsatzsteuer zu überzeugen. Auf Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, der Cash Factory hierüber eine gesonderte notariell beglaubigte Vollmacht auf eigene Kosten aufzustellen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach ist die Cash Factory berechtigt, die Rechte gemäß § 15 Ziffer 1 (fristlose Kündigung) geltend zu machen.

§ 6 Übertragung bestehender und Einräumung neuer Sicherheiten

  • Die Cash Factory und der Kunde vereinbaren, dass mit der Abtretung der Forderung an die Cash Factory alle Ansprüche und Rechte, die dem Kunden aufgrund Gesetzes und Vertrages gegen den Schuldner zustehen, auf die Cash Factory übergehen. Mit dieser Abtretung geht auch das Recht des Kunden, im Falle einer Insolvenz des Schuldners den Insolvenzverwalter zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Wahlrechtes, aufzufordern, auf die Cash Factory über.
  • Soweit Nebenrechte (insbesondere das Recht wegen Zahlungsverzuges des Schuldners Verzugszinsen zu fordern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen) nicht bereits Kraft Gesetz oder aufgrund dieses Vertrages übergehen, verpflichtet sich der Kunde, der Cash Factory alle Rechte, die der Durchsetzung und Sicherung der verkauften Forderungen dienen, auf die Cash Factory zu übertragen.
  • Bezüglich nicht abtretbarer Rechte ist die Cash Factory berechtigt, die dem Kunden zustehenden Rechte, insbesondere vertragliche Gestaltungsrechte, im eigenen Namen auszuüben. Diese Ermächtigung endet nicht mit der Beendigung dieses Vertrages.
  • Die Parteien sind sich einig, dass diese Sicherheiten sowohl die Forderungen der Cash Factory gegen die Schuldner als auch alle Ansprüche der Cash Factory gegen den Kunden sichern.

§ 7 Datenspeicherung und Einschaltung von Subunternehmen

  • Die Cash Factory ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einzuschalten und wird diese Dritten zur Vertraulichkeit verpflichten. Dies betrifft insbesondere die Leistungen der HMM im Rahmen der Nutzung der ZHP.X3-Plattform.
  • Die § 6 und 7 werden eingeschränkt durch bestehende gesetzliche Regelungen zur Weitergabe von Versicherteninformationen.

§ 8 Kaufpreis, Zinsen und Abrechnung bei abgetretenen Forderungen

  • Cash Factory schuldet dem Leistungserbringer für angekaufte Forderungen das im Factoring Vertrag vereinbarte Entgelt (Kaufpreis).
  • Für die Berechnung des Kaufpreises wird zunächst der Brutto-Rechnungsbetrag zugrunde gelegt (Basisbetrag). Der Kaufpreis ist der so ermittelte Basisbetrag abzüglich der im Forderungskaufvertrag bestimmten Entgelte und Zinsen. Im Delkredere-Fall mindert sich der Kaufpreis um den Umsatzsteuererstattungsbetrag, den der Leistungserbringer bei Forderungsausfall geltend machen kann.
  • Cash Factory ist berechtigt, vom Kaufpreis Beträge abzuziehen oder zur Sicherheit einzubehalten, soweit sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, diese Beträge einzubehalten oder abzuführen oder sie für die Abführung haftet.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungen vorrangig zum Ausgleich seiner Lieferanten- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten einzusetzen.
  • Die Gebühren decken die angebotenen Leistungsbestandteile Finanzierungsbeschaffung, Mahnwesen und Ausfallschutz ab.
  • Der Finanzierungszinssatz dient der Abgeltung der Bevorschussung für den in Anspruch genommenen Finanzierungszeitraum.
  • Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt anhand einschlägiger Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank auf Basis des Dreimonats-Euribors zum Monatsultimo des Vormonats monatlich jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats.

§ 9 Anpassung der Konditionen

  • Cash Factory hat das Recht, die im Vertrag über den Forderungskauf vereinbarten Konditionen nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen, wenn sich die vom Leistungserbringer mitgeteilten wirtschaftlichen Verhältnisse als unzutreffend erweisen. Cash Factory teilt dem Leistungserbringer die Gebührenanpassung unter Darstellung der Gründe schriftlich mit.
  • Der Leistungserbringer kann der Anpassung binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Erfolgt binnen dieser Frist kein Widerspruch des Leistungserbringers gilt die Anpassung als genehmigt.
  • Widerspricht der Leistungserbringer der Anpassung, gelten die Rechte von Cash Factory wie im Disput Fall (§ 4).

§ 10 Informationspflichten des Mandanten und Datenspeicherung

  • Der Kunde wird die Cash Factory über alle geplanten Änderungen rechtlicher oder wirtschaftlicher Art sowie geschäftspolitische Maßnahmen, die grundsätzlich Auswirkungen auf Bestand oder Durchsetzbarkeit von Forderungen und Sicherheit haben können, unverzüglich informieren.
  • Die Cash Factory ist berechtigt, alle Informationen und Daten des Kunden bzw. seiner Schuldner und der Forderung zu speichern, zu verarbeiten und vertraulich an Dritte weiterzugeben, soweit dies gesetzlich erlaubt und zur Durchführung des Factoring Vertrages erforderlich ist. Dies beinhaltet vor allem Informationen und Daten über die Forderung, die im Rahmen des Genehmigungs- und Abrechnungsprozesses der Leistung über die Plattform ZHP.X3 entstehen bzw. abgelegt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte im Ausland ansässig ist soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Der Kunde gibt weder Sozialversicherungsdaten von Versicherten an die Cash Factory; noch hat die Cash Factory ein Recht auf die Herausgabe dieser Daten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Cash Factory fortlaufend über die ordnungsgemäße Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten zu informieren, soweit die Cash Factory hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Cash Factory für die betreffende Steuerschuld des Kunden haftet oder haften könnte.
  • Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen sowie sonstige Mitteilungen der Cash Factory auch über ZHP.X3 (De-Pay-Verfahren) muss der Kunde unverzüglich geltend machen, jedoch spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach erfolgtem Zugang. Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig Einwendungen gegen Mitteilungen der Cash Factory, gelten diese als genehmigt.
  • Vor dem Hintergrund der möglichen Haftung der Cash Factory für Steuerpflichten des Kunden (z.B. aus § 13c UStG) befreit der Kunde auch das für ihn zuständige Finanzamt von seiner Schweigepflicht. Die Cash Factory ist folglich berechtigt, die für sie relevanten Informationen abzufragen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, der Cash Factory auf erstes Anfordern geeignete Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Steuerpflichten (z. B. Steuervoranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungsnachweise) zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Cash Factory auf deren Verlangen eine separate schriftliche Ausfertigung dieser Erklärung (zum Zwecke der Vorlage bei den Schweigepflichtigen oder Dritten) zu unterzeichnen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Cash Factory sowie den von der Cash Factory zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (insbesondere der HMM Deutschland GmbH) nach Aufforderung Zugang zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren, damit diese Einsicht in alle zur Prüfung und Wahrung ihrer berechtigten Interessen relevanten Unterlagen vor Ort nehmen kann, insbesondere im Rahmen einer Außenprüfung (Audit). Der Kunde wird der Cash Factory insoweit jedwede Unterstützung gewähren, insbesondere durch Übergabe von Unterlagen und Gewährung von Informationen soweit dies gesetzlich erlaubt ist. Dies beinhaltet aber nicht Sozialversicherungsdaten von Versicherten, die erst nach Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers weitergeleitet werden dürfen.

§ 11 Online Zugriff des Kunden über die Kunden-Webpage www.cash-factory.de / Pflichten des Kunden zur arbeitstäglichen Information, Debitorenbuchhaltung

  • Dem Kunden ist bekannt, dass die Cash Factory sämtliche, für die laufende Zusammenarbeit wichtigen Informationen auf dem Kunden-Web Portal der Cash Factory zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig diese Kunden-Webpage aufzurufen und die für ihn maßgeblichen Informationen abzurufen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Ablauf eines jeden Werktages gelten die jeweils veröffentlichten Informationen als dem Kunden wirksam zugegangen.
  • Wichtige, dem Kunden auf der Kunden-Webpage für das Produkt „Forderungsverkauf“ zur Verfügung gestellte Informationen sind folgende:
  • Auflistung der arbeitstäglich durch die Cash Factory angekauften Forderungen (Transaktionen)Online Abrechnung über verkaufte Forderungen
  • Einwendungen gegen Abrechnungen von der Cash Factory muss der Kunde unverzüglich geltend machen, jedoch spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach erfolgtem Zugang (Veröffentlichung auf der Kunden-Web-Page www.cash-factory.de gelten als zugegangen). Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig Einwendungen gegen Mitteilungen der Cash Factory, gelten diese als genehmigt.

§ 12 Weitere Plichten des Leistungserbringers

  • Bekanntgabe des Forderungskaufvertrages: Der Leistungserbringer informiert die Krankenkasse über den Abschluss des Forderungskaufvertrages und die damit verbundene Forderungsabtretung. In den Rechnungen ist auf den Forderungsverkauf und die Forderungsabtretung hinzuweisen und die Krankenkassen sind unter Belehrung, dass eine schuldbefreiende Leistung nur an die Cash Factory möglich ist, anzuweisen, ausschließlich auf das Konto der Cash Factory zu zahlen. Vorstehendes erfolgt automatisch durch die Cash Factory im Rahmen der Rechnungsstellung an den Schuldner. Bezüglich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits erteilten Rechnungen vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Der Leistungserbringer erteilt Cash Factory eine unwiderrufliche Vollmacht, die Abtretung gegenüber den Krankenkassen anzuzeigen, wozu Cash Factory jederzeit berechtigt ist.
  • Informations- und Urkundenauslieferungspflicht gegenüber dem Factor: Der Leistungserbringer teilt Cash Factory unverzüglich mit, wenn die Krankenkasse Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Er nimmt zugleich zu den erhobenen Einwendungen Stellung. Berechtigten Einwendungen hat der Leistungserbringer unverzüglich abzuhelfen. Der Leistungserbringer teilt Cash Factory unverzüglich mit, wenn Gegenforderungen der Krankenkasse gegen den Leistungserbringer bestehen oder solche Gegenforderungen behauptet werden. Der Leistungserbringer teilt Cash Factory unverzüglich mit, wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Leistungserbringers schließen lassen. Der Leistungserbringer unterstützt Cash Factory bei der Durchsetzung der Forderungen und Verwertung von Sicherheiten durch Auskunftserteilung und Urkundenauslieferung auf Anforderung von Cash Factory. Der Leistungserbringer hat Cash Factory im Hinblick auf deren mögliche Haftung, insb. nach § 13 c UStG (Haftung des Factors für Steuerpflichten des Unternehmers), auf deren erstes Anfordern, geeignete Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung von Steuerpflichten (z.B. USt-Voranmeldung, Steuererklärungen, Zahlungsnachweise) zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Vertragsstrafe/ Aufwandsentschädigung

  • Bei einem Verstoß gegen Pflichten aus dem Vertrag über den Forderungskauf oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verfahrensrichtlinie trägt der Leistungserbringer für jeden einzelnen Verstoß (unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe i.H.v. 300,00 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
  • Macht die Krankenkasse Einreden oder Einwendungen geltend und kommt es daraufhin zum Rückkauf der Forderung (§ 4 Ziffer 1), kann Cash Factory für ihre bis zum Rückkauf der Forderung erbrachten Einziehungsbemühungen eine Aufwandsentschädigung (Verwaltungsaufwand) i.H.v. 100 % des vereinbarten Factoring Entgeltes verlangen.

§ 14 Vertraulichkeitsvereinbarung/ Datenschutz

  • Cash Factory und der Leistungserbringer sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Vereinbarungen vertraulich zu behandeln. Soweit diese Bestimmungen nichts anderes vorsehen, dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.
  • Cash Factory ist berechtigt, alle ihr im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen und Daten über den Leistungserbringer und dessen Kunden (Krankenkassen) zu speichern und zu verarbeiten soweit das für die Durchführung/ Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Für die Weitergabe an Dritte durch Cash Factory gilt Gleiches.

§ 15 Vertragsdauer/ Kündigung

  • Beide Vertragspartner haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung – auch ohne vorherige Abmahnung – zu kündigen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund zum Ausspruch einer Kündigung mit sofortiger Wirkung für einen Vertragspartner liegt insbesondere vor, wenn
    • über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren beantragt wird,
    • der Kunde seine Schuldner, entgegen der Vereinbarungen dieses Vertrages auffordert, Zahlungen unmittelbar an ihn zu leisten.
    • es sich um nichtzweckmäßige Verwendung der Kaufpreiszahlungen gem. § 8 Ziffer 4 handelt,
    • drohende oder eingetretene wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden, insbesondere bei Verschlechterung externer Bonitätsbeurteilungen,
    • Übernahme des Kunden durch einen Dritten oder wesentliche Veränderungen der Eigentümerstruktur (Change of Control), unabhängig davon, ob im Wege eines Share- oder Asset-Deals,
    • Wechsel oder Schecks des anderen Vertragspartners zu Protest gehen oder Rücklastschriften mangels Deckung erfolgen,
    • bei dem anderen Vertragspartner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt oder einzutreten droht,
    • die Liquidation des anderen Vertragspartners wegen Vermögenslosigkeit beschlossen wird,
    • der andere Vertragspartner gegen wesentliche Pflichten dieses Forderungsankaufvertrages verstößt.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 16 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung entspricht.
  • Hierdurch verzichtet keine Partei auf die ihr zustehenden Rechte.
  • Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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